AGB Motorradvermietung B & T Bucher und Team GmbH
Miete
Der voraussichtliche Mietpreis ist im Voraus zu bezahlen. Die
Mindestmietdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden). Der Mietpreis kann in Bar CHF, Twint oder mit
einer EC-Karte (Visa, Mastercard oder Maestro) hinterlegt werden. Postcard,
American Express und weitere werden nicht akzeptiert. Bei Absagen von
vereinbarten Mieten, hat der Mieter einen Betrag in der Höhe einer Tagesmiete
zu entschädigen. Pro Tag sind 100 Kilometer im Mietpreis inbegriffen,
Mehrkilometer werden mit CHF 0.40.- pro Kilometer verrechnet, Minderkilometer
verfallen. Wir verlangen keine Kaution für die Mietdauer. Fahrer Für die Fahrzeugabholung muss zwingend ein gültiger Führer-
oder Lernfahrausweis vorgewiesen werden, dieser kann vorab verlangt werden. Das
Fahrzeug darf ausschliesslich von der unterzeichnenden Person gefahren werden.
Das Weitervermieten und Fahrten von Dritten sind nicht erlaubt. Bei
Wiederhandlung trägt der Mieter die volle Haftung. Der Mieter hat die Pflicht,
das Motorrad vor Mietantritt zu prüfen. Der Mieter trägt die volle
Verantwortung bei der Verwendung des Motorrades. Der Lenker benutzt das
Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Lenker informiert sich selbst über die
fahrzeugspezifischen Eigenschaften und die fachgerechte Bedienung des
Motorrades.
Motorrad
Die Übernahme des Mietmotorrades und die Rückgabe ist nur nach vorheriger
Absprache möglich. Die Firma B & T Bucher und Team GmbH verfügt über keine
offiziellen Öffnungszeiten. Die Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das
Motorrad muss vollgetankt zurückgebracht werden. Nachtankungen werden in
Rechnung gestellt. Bei übermässiger Verschmutzung des Motorrades wird die
Reinigung mit CHF 50.– verrechnet. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand
mit aufgefülltem Benzintank abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, täglich
OEL und Wasser zu kontrollieren und nach Bedarf aufzufüllen und das Ihm
anvertraute Motorrad mit grösster Sorgfalt zu benutzen und nach den
gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Die Firma B & T Bucher und Team GmbH
und deren Angestellte behalten sich vor, nicht zwingend bei der Übergabe und
der Rückgabe des Motorrades anwesend zu sein. Wo notwendig, befindet sich die
Vignette am Fahrzeug. Die Motorräder dürfen nur Ihrem Zweck entsprechend
verwendet werden. Die Verwendung auf Rennstrecken ist ausdrücklich verboten.
Die Motorräder sind alle im Kanton Aargau eingelöst und mit Kontrollschildern
des Kantons Aargau (AG) ausgestattet. Der Fahrzeugausweis befindet sich in der
Dokumentenmappe die bei Fahrzeugübergabe mitgegeben wird.
Versicherung / Haftung
Die Versicherungsdeckung des jeweiligen Motorrades ist gemäss den Angaben auf
der Homepage www.bucher-team.ch/motorraeder. Während der Mietdauer sind die
Fahrzeuge mindestens Haftpflichtversichert. Die Selbstbehalte oder Schadensumme
für die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung sind in jedem Schadensfall vom
Mieter selber zu tragen. Der verantwortliche Lenker haftet vollumfänglich für
unsorgfältigen Gebrauch und für jegliche Beschädigung oder Kosten, für die
nicht die Fahrzeugversicherung aufkommt (Selbstbehalt, Regress der
Versicherung, etc.). Beim Verlust von Fahrzeugdokumenten oder anderen
Mietobjekten, muss der Mieter für die Kosten aufkommen. Für einen verlorenen
oder beschädigten Fahrzeugausweis werden 100.- CHF verrechnet. Der Vermieter
haftet persönlich weder dem Mieter noch Drittpersonen für einen Unfall während
der Mietdauer. Ebenso wenig haftet der Vermieter für sämtliche Schäden, welche
dem Mieter dadurch entstehen sollten, dass sich am Rahmen oder am Motor ein
Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert oder Zeitverlust verursacht.
Für den Fall, dass das gemietete Motorrad in der Zeit zwischen Abschluss des
Vertrages und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat der Vermieter
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten ohne irgendwelche Entschädigungen. Für
Beschädigungen, welche während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter
haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine vom Vermieter
bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung des Vermieters dürfen
Reparaturen oder Änderungen am Motorrad nicht vorgenommen werden. Wenn
Reparaturen auswärts vorgenommen werden müssen, ist Rechnung an den Vermieter
zu verlangen. Der Lenker verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung
jeglicher Ansprüche gegenüber der B & T Bucher und Team GmbH oder deren
Angestellten. Eine allfällige Beschädigung des Fahrzeuges ist der Firma B &
T Bucher und Team GmbH spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu melden. Eine Unfallversicherung
für Fahrer und Beifahrer besteht ausdrücklich nicht. Dies ist Sache des
Mieters.
Marketing
Die B & T Bucher und Team GmbH ist dazu berechtigt sämtliche Daten für
Marketingzwecke / Statistiken und Auswertungen zu verwenden. Die Daten bleiben
im Besitz von B & T Bucher und Team GmbH und werden nicht an Dritte
weitergegeben.
B & T Bucher und Team GmbH Unterdorf 7 5645
Aettenschwil
21.03.2022