AGB

AGB Motorradvermietung B & T Bucher und Team GmbH

Miete
Der voraussichtliche Mietpreis ist im Voraus zu bezahlen. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden). Der Mietpreis kann in Bar CHF, Twint oder mit einer EC-Karte (Visa, Mastercard oder Maestro) hinterlegt werden. Postcard, American Express und weitere werden nicht akzeptiert. Bei Absagen von vereinbarten Mieten, hat der Mieter einen Betrag in der Höhe einer Tagesmiete zu entschädigen. Pro Tag sind 100 Kilometer im Mietpreis inbegriffen, Mehrkilometer werden mit CHF 0.40.- pro Kilometer verrechnet, Minderkilometer verfallen. Wir verlangen keine Kaution für die Mietdauer. Fahrer Für die Fahrzeugabholung muss zwingend ein gültiger Führer- oder Lernfahrausweis vorgewiesen werden, dieser kann vorab verlangt werden. Das Fahrzeug darf ausschliesslich von der unterzeichnenden Person gefahren werden. Das Weitervermieten und Fahrten von Dritten sind nicht erlaubt. Bei Wiederhandlung trägt der Mieter die volle Haftung. Der Mieter hat die Pflicht, das Motorrad vor Mietantritt zu prüfen. Der Mieter trägt die volle Verantwortung bei der Verwendung des Motorrades. Der Lenker benutzt das Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Lenker informiert sich selbst über die fahrzeugspezifischen Eigenschaften und die fachgerechte Bedienung des Motorrades. 

Motorrad 
Die Übernahme des Mietmotorrades und die Rückgabe ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Firma B & T Bucher und Team GmbH verfügt über keine offiziellen Öffnungszeiten. Die Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Motorrad muss vollgetankt zurückgebracht werden. Nachtankungen werden in Rechnung gestellt. Bei übermässiger Verschmutzung des Motorrades wird die Reinigung mit CHF 50.– verrechnet. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand mit aufgefülltem Benzintank abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, täglich OEL und Wasser zu kontrollieren und nach Bedarf aufzufüllen und das Ihm anvertraute Motorrad mit grösster Sorgfalt zu benutzen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Die Firma B & T Bucher und Team GmbH und deren Angestellte behalten sich vor, nicht zwingend bei der Übergabe und der Rückgabe des Motorrades anwesend zu sein. Wo notwendig, befindet sich die Vignette am Fahrzeug. Die Motorräder dürfen nur Ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Die Verwendung auf Rennstrecken ist ausdrücklich verboten. Die Motorräder sind alle im Kanton Aargau eingelöst und mit Kontrollschildern des Kantons Aargau (AG) ausgestattet. Der Fahrzeugausweis befindet sich in der Dokumentenmappe die bei Fahrzeugübergabe mitgegeben wird.

Versicherung / Haftung 
Die Versicherungsdeckung des jeweiligen Motorrades ist gemäss den Angaben auf der Homepage www.bucher-team.ch/motorraeder. Während der Mietdauer sind die Fahrzeuge mindestens Haftpflichtversichert. Die Selbstbehalte oder Schadensumme für die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung sind in jedem Schadensfall vom Mieter selber zu tragen. Der verantwortliche Lenker haftet vollumfänglich für unsorgfältigen Gebrauch und für jegliche Beschädigung oder Kosten, für die nicht die Fahrzeugversicherung aufkommt (Selbstbehalt, Regress der Versicherung, etc.). Beim Verlust von Fahrzeugdokumenten oder anderen Mietobjekten, muss der Mieter für die Kosten aufkommen. Für einen verlorenen oder beschädigten Fahrzeugausweis werden 100.- CHF verrechnet. Der Vermieter haftet persönlich weder dem Mieter noch Drittpersonen für einen Unfall während der Mietdauer. Ebenso wenig haftet der Vermieter für sämtliche Schäden, welche dem Mieter dadurch entstehen sollten, dass sich am Rahmen oder am Motor ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert oder Zeitverlust verursacht. Für den Fall, dass das gemietete Motorrad in der Zeit zwischen Abschluss des Vertrages und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat der Vermieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten ohne irgendwelche Entschädigungen. Für Beschädigungen, welche während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine vom Vermieter bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung des Vermieters dürfen Reparaturen oder Änderungen am Motorrad nicht vorgenommen werden. Wenn Reparaturen auswärts vorgenommen werden müssen, ist Rechnung an den Vermieter zu verlangen. Der Lenker verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der B & T Bucher und Team GmbH oder deren Angestellten. Eine allfällige Beschädigung des Fahrzeuges ist der Firma B & T Bucher und Team GmbH spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu melden. Eine Unfallversicherung für Fahrer und Beifahrer besteht ausdrücklich nicht. Dies ist Sache des Mieters. 

Marketing
Die B & T Bucher und Team GmbH ist dazu berechtigt sämtliche Daten für Marketingzwecke / Statistiken und Auswertungen zu verwenden. Die Daten bleiben im Besitz von B & T Bucher und Team GmbH und werden nicht an Dritte weitergegeben.    

B & T Bucher und Team GmbH Unterdorf 7 5645 Aettenschwil                                                                                                                                            21.03.2022